Dies ist der sogennante neue Bereich des Rechts, des die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten, zwischen Ärzten untereinander und zwischen Ärzten und Ärztekammer regelt. Darüber hinaus werden damit auch die gesetzlichen Regelungen für die Durchführung der medizinischen und zahnmedizinischen Beruf umfaßt.
Im Bereich des Medizinrechts bietet unsere Kanzlei insbesondere folgende Leistungen an:
- gesamte Rechtsberatung bezüglich der informierten Einwilligung (sowie den Patienten vor und nach dem medizinischen Eingriff als auch den Ärzten und Gesundheitsanstalten bezüglich des Umfangs und der Art ärztlicher Erläuterungspflicht),
- Rechtsberatung bei Erstellung von Einwilligungsformulare,
- Rechtsberatung und Vertretung der Mandanten in Rechtsstreitigkeiten wegen Arztfehler,
- Rechtsberatung für Ärzte und Gesundheitsanstalten bezüglich der Umsetzung der Ärzteschaft und Vorschriften im Gesundheitsbereich.