Als Teilgebiet des Wirtschaftsrechts enthält Rechtsvorschriften zur Gewährleistung des Wettbewerbsschutzes und Regulierung von Handlungen der Subjekte auf dem Markt, die den Wettbewerb übermäßig beschränken oder im Widerspruch zu Marktpraktiken stehen.
Die Leistungen unserer Kanzlei im Bereich des Wettbewerbsrechts umfassen insbesondere:
- Rechtsberatung bei der Gewährleistung des Geschäftsbetriebs in Übereinstimmung mit wettbewerbsrechlichen Vorschriften,
- Rechtsberatung in Fällen des unlauteren Wettbewerbs und Geltendmachung der Rechte des Mandanten im solchen Verfahren,
- Vertretung der Mandanten vor dem Amt für den Wettbewerbsschutz, den nationalen Gerichten und Europäischen Kommission.
