Durch den Wunsch nach den ständigen Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt zu erreichen werden die Unternehmen zur gegenseitigen Integrationen und dem Kauf und Verkauf von Aktien getrieben.
Unsere Kanzlei bietet Rechtshilfe im Bereich von Fusionen und Aquisationen, in welcher insbesondere folgende Leistungen beinhaltet sind:
- Rechtsberatung bei Fusionen und Übernahmen (Teilnahme an Verhandlungen, rechtliche Due-Diligence-Prüfungen von Zielgesellschaften),
- Erstellung von gesamten Transaktionsunterlagen,
- Leitung des gesamten Transaktionsprozesses,
- Beratung bezüglich Aquisitionsfinanzierung,
- Abschliessung von Unternehmensverträgen.
