Mit Zivilrecht werden Rechtsbeziehungen zwischen Individuellen geregelt, in denen keine der Partei eine maßgebende Position hat, sondern beide Parteien gleich sind; es gilt das Prinzip der Willensautonomie, die durch obligatorische Vorschriften begrenzt wird, zusätzlich werden sie auch durch dispositive Rechtsvorschriften gekennzeichnet, grundsätzlich gilt das, was von beiden Parteien vereibart wird, wenn dies nicht im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen steht, gesetzliche Bestimmungen gelten nur dann, wenn Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Das Zivilrecht wird in folgende Unterbereiche geteilt:
- Schuldrecht (Vertragsrecht, Schadenersatzrecht, einseitige Rechtsgeschäfte, Kondiktionen),
- Familienrecht (regelt Beziehungen zwischen Ehegatten, Lebensgefährten, Beziehungen zwischen Eltern und Kinder,…),
- Erbrecht (regelt die Art der Übertragung von Vermögenswerten nach dem Tod des Verstorbenen auf seine Erben),
- Sachenrecht (regelt dingliche Rechte bzw. Beziehungen zwischen den Menschen im Hinblick auf dingliche Rechte →z.B. Eigentumsrecht, Pfandrechte, Diensbarkeiten).
Zu Leistungen unserer Kanzlei im Bereich des Zivilrechts gehören insbesondere:
- Rechtsberatung in Obligations-, Familien-, Erb- und Sachenrecht,
- Erstellung von Verträgen, Vereinbarungen und anderen Dokumente in Zivilsachen,
- Vertretung der Mandanten vor Gerichten und anderen staatlichen Behörden,
- Geltendmachung von Rechten der Mandanten und ihre Vertretung im Vollstreckungsverfahren.
